Freie Plätze in Tagesfamilien TFZU in Bassersdorf, Bülach, Glattpark, Kloten, Lufingen, Nürensdorf, Steinmaur, Wallisellen
Anmeldeformular

Meldepflicht für Tagesfamilien

Gesetzesänderung gültig ab 1.8.2020 

Sind wir eine meldepflichtige Tagesfamilie?

Auszug aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (vom 27. Mai 2020)

B. Tagesfamilien

Meldepflicht §3

1 Meldepflichtig ist, wer gegen Entgelt für wenigstens ein Kind wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und höchstens sechs Plätze anbietet.

2 Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen eineinhalb Plätze.

3 Die Meldepflicht ist innerhalb dreier Monate seit Aufnahme der meldepflichtigen Tätigkeit zu machen.

 

Nicht als Tageskinder gelten:

  • eigene Kinder
  • Kinder, deren Eltern zum Verwandtenkreis gehören
  • Kinder, welche zu Besuch weilen

Betreuungspersonen TFZU, werden von der Geschäftsstelle schriftlich informiert, falls sie meldepflichtig werden. Betreuungspersonen TFZU wenden sich bei Fragen immer zuerst an die Geschäftsstelle.

Allgemeine Info:

Ja, wir sind meldepflichtig. Wie gehen wir vor?

Meldepflichtige Tagesfamilien melden sich spätestens drei Monate nach Entstehung der Meldepflicht bei ihrer zuständigen Wohngemeinde.