Betreuungsperson werden

Wie gehe ich vor?

Liebe Betreuungsperson

Sie möchten von zuhause arbeiten, den Alltag selbst gestalten und Ihre Kinder dabei betreuen?

Sie sind bereit, Ihre Familie zu öffnen und haben Zeit und Interesse an der Familien- und Erziehungsarbeit?

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern, sprechen Deutsch (Niveau: B2) und bieten den Kinder eine Umgebung, in der sie sich wohlfühlen und entfalten können?

Sie sind offen und haben Verständnis für andere Lebensformen, sind geduldig, tolerant und zuverlässig?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unter Downloads finden Sie unser Bewerbungsformular. Sie entscheiden selbst, wieviel Prozent (ab 60%) Sie arbeiten und ob Sie ein Baby oder grössere Kinder betreuen möchten. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular und zusätzliche Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle b.weidmann@tfzu.ch. Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Sie von uns kontaktiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Am Bewerbungsgespräch klären wir Ihre Eignung als Betreuungsperson ab und besprechen mit Ihnen, in welchem Umfang Sie Tageskinder betreuen möchten und können.

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!

Was bieten wir Ihnen?

  • wir stellen Kontakte mit interessierten Eltern her und regeln bei gegenseitigem Einverständnis das Betreuungsverhältnis mit einem Betreuungsvertrag
  • parallel zum dem ersten Betreuungsvertrag erhält die Betreuungsperson ihren Arbeitsvertrag mit TFZU
  • wir begleiten die Betreuungsperson und die Eltern in Fragen der Kinderbetreuung und führen mindestens einmal pro Jahr ein Standortgespräch mit Ihnen und den Eltern durch
  • in schwierigen Situationen suchen wir gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen
  • wir übernehmen die Kosten für die Grundbildung inkl. Nothelferkurs für Kleinkinder und jährliche Weiterbildungen gemäss Kursvereinbarung
  • als Arbeitgeber bieten wir Ihnen zeitgemässe Sozialleistungen sowie Kollektivhaftpflicht-, Unfall- und Krankentaggeldversicherung

Was erwarten wir von Ihnen?

  • Sie sind bereit, sich und Ihre Familie zu öffnen und das Ihnen anvertraute Kind zu integrieren
  • Sie sind bereit, die Bedürfnisse des Tageskindes ernst zu nehmen und ihm beim Einleben in ihre Familie behilflich zu sein (siehe Formular "Eingewöhnung" unter Downloads)
  • Sie nehmen sich Zeit für regelmässige Gespräche mit den Eltern des Tageskindes
  • Sie verpflichten sich, die obligatorische Grundbildung für Betreuungspersonen und dann jährlich eine Weiterbildung zu besuchen. Detaillierte Kursausschreibungen finden Sie unter kibesuisse
  • Sie verfügen über gute mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau: B2)
  • Sie haben Computerkenntnisse
  • Sie verfügen über eine persönliche, erkennbare und aktuelle E-Mail-Adresse

Grund- und Weiterbildung

Ziel der obligatorischen Grund- und Weiterbildungskurse ist, Betreuungspersonen in die Aufgaben und Verantwortung ihrer Tätigkeit einzuführen und die spezielle Situation der Kinderbetreuung in Tagesfamilien zu klären. Gleichzeitig werden sie gestärkt für ihre Aufgabe und haben die Möglichkeit, mit anderen Betreuungspersonen in Kontakt zu treten.

TFZU übernimmt die Kurskosten für die Grund- und Weiterbildung. Weitere Spesen (ÖV) und allfällige Stundenentschädigung sind gemäss "Kursvereinbarung" geregelt.

Grundbildung für Betreuungspersonen
Im ersten halben Anstellungsjahr verpflichtet sich die Betreuungsperson, den nächsten Grundkurs zu absolvieren. Der Lehrgang umfasst 30 Unterrichtsstunden, die auf 5 Tage verteilt sind. Im zweiten halben Anstellungsjahr absolviert sie den Nothelferkurs für Kleinkinder von mindestens 6 Stunden. Damit ist die Grundbildung abgeschlossen.

Weiterbildung für Betreuungspersonen
Nach Abschluss der Grundbildung sind Sie verpflichtet, jährlich an einer Weiterbildung à mind. 6 Stunden teilzunehmen.

Bei kibesuisse orientieren Sie sich über alle Daten für Grund- und Weiterbildungen.